Endbenutzer-
Lizenzvereinbarung
Software-Lizenzvertrag (EULA)
WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") sorgfältig durch, bevor Sie die FrunzaIQ 5S Enterprise Software installieren oder nutzen. Durch die Installation stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Überlassung der bereitgestellten Software-Anwendung (FrunzaIQ 5S Enterprise) als ausführbares Programm (.exe) zur internen geschäftlichen Nutzung durch den Endkunden / das Unternehmen (Lizenznehmer). Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes (Source Code) besteht nicht.
2. Lizenzarten und Nutzungsrechte
Die Software wird durch kryptografische Lizenzschlüssel geschützt. Der Funktionsumfang und die Dauer der Nutzung richten sich nach dem ausgestellten Schlüssel:
- Evaluierungslizenz (Trial-Lizenz, Präfix "TRL-"): Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 30 Tage) zu Testzwecken zu nutzen. Die Testlizenz funktioniert offline und läuft nach dem generierten Ablaufdatum automatisch ab.
- Vollversion (Pro-Lizenz, Präfix "PRO-"): Der Lizenznehmer erhält ein dauerhaftes (sofern nicht anders vereinbart), einfaches Nutzungsrecht. Diese Lizenz wird bei der Ersteinrichtung kryptografisch an die Hardware (Hardware-ID/MAC-Adresse) des jeweiligen Ziel-PCs oder Servers gebunden (node-locked). Eine Übertragung der Vollversion auf einen anderen Computer oder Server erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung und eine erneute Freischaltung durch den Lizenzgeber.
3. Einschränkungen
Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt:
- Die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu modifizieren.
- Den Kopierschutz oder die Hardware-Bindung (Node-Locking / Offline-Zertifikate) der Lizenzschlüssel zu manipulieren, zu fälschen oder zu umgehen.
- Die Software oder Lizenzschlüssel an Dritte zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder weiterzuverkaufen, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
4. Aktivierung und Internetverbindung
Zur Aktivierung einer Pro-Lizenz (Vollversion) ist eine einmalige Internetverbindung erforderlich, um den Lizenzschlüssel und die Hardware-ID auf dem Aktivierungsserver des Lizenzgebers zu validieren. Nach der erfolgreichen Erstellung des lokalen Offline-Zertifikats kann die Software vollständig offline betrieben werden. Trial-Lizenzen erfordern keine Internetverbindung zur Aktivierung.
5. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Das vollständige Urheberrecht, alle Patente, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben uneingeschränkt bei Sorin Frunza Custom Software Solutions.
6. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Software wird im Zustand "wie besehen" (as is) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen funktioniert.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, finanzielle Verluste, Hardware-Schäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die aus der Nutzung der Software entstehen. Der Nutzer ist selbst für regelmäßige Backups seiner lokalen SQLite-Datenbank verantwortlich.
Hinweis für Audit-Software: Die Software dient als rein internes Werkzeug zur Dokumentation und Auswertung. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Bestehen oder Nichtbestehen von offiziellen externen Audits (z.B. TÜV, ISO-Zertifizierungen) durch den Lizenznehmer. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. Beendigung
Diese Lizenzvereinbarung bleibt bis zu ihrer Beendigung wirksam. Sie endet automatisch, wenn Sie gegen eine der hier genannten Bedingungen verstoßen. Im Falle der Beendigung müssen Sie die Nutzung der Software sofort einstellen und alle Kopien von Ihren Systemen löschen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lahr, Deutschland, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.